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Vertrag

"Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Rechtssubjekten erklärte Einigung über die Herbeiführung einer Rechtsfolge. Er besteht aus mindestens zwei zustimmenden Willenserklärungen. In einer auf dem Grundsatz der Privatautonomie beruhenden Rechtsordnung wie der deutschen ist der Vertrag für den Einzelnen das wichtigste rechtliche Mittel zur Gestaltung der eigenen Lebensverhältnisse." - (de.wikipedia.org 14.03.2020)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Material zu Hugo von Hofmannsthal: Vertrag; Drama: Der Tor und der TodVerlagsvertrag Bermann Fischer, Bollingen FoundationUrkunden betreffend die Versteigerung des Hauses am Hirschgraben an Jeannette Rössing sowie zwei UnkostenberechnungenMietvertrag zwischen den Schwestern Rössing und Christian Gottlob Pfeiffer sowie NebeneinkunftErklärungen betreffend den Hauskauf zwischen Otto Volger und Johann Georg Clauer 1863
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